Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 11.417 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bundesbeamtenrecht; Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes; Bundesverwaltung; Deutsche Telekom AG; Telearbeitsplatz; pflichtgemäßes Ermessen; Gleichbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 31.06
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Antrag; Anwesenheit; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 11.417
Nach diesen Bestimmungen sind die Dienststellen zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet (vgl. im Einzelnen BVerwG, U.v. 31.1.2008 - 2 C 31.06 - BVerwGE 130, 201/206 f. ). - BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 11.417
Zum einen ist die Vereinbarung für die DTAG frei widerruflich; das entspricht dem beamtenrechtlichen Grundsatz, dass ein Beamter kein Recht auf eine unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkret-funktionellen Amtes hat (BVerwG, U.v. 13.11.1986 - 2 C 20.84 - BVerwGE 75, 138/140). - VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 11 K 09.01793
Klagen einer der DT AG zugewiesenen Beamtin auf isolierte Verbescheidung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 11.417
Die von der Klägerin daraufhin erhobene Klage mit dem Ziel, die Beklagte zur (Wieder-)Einrichtung eines Telearbeitsplatzes zu verpflichten, hat das Verwaltungsgericht Ansbach mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 10. März 2010 - AN 11 K 09.01793 als unbegründet abgewiesen,.
- VGH Bayern, 29.10.2019 - 6 CE 19.1386
Anspruch eine schwerbehinderten Beamten auf Telearbeit
Diese Regelungen begründen keinen individuellen Rechtsanspruch auf Telearbeit, sondern lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (…vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2008 - 2 C 31.06 - BVerwGE 130, 201 Rn. 24; BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 11.417 - BayVBl 2012, 665 Rn. 22 zu den Vorgängerregelung in § 12, 13 Abs. 1 Satz 2 BGleiG). - VG München, 03.12.2020 - M 21b S 20.5613
Klage gegen Versetzung an einen anderen Dienstort, hier: Postbeamtin in …
Dem Dienstherrn kommt insoweit ein Organisationsermessen zu und es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass er in dieser Frage die Antragstellerin ungleich behandelt oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 11.417 - juris Rn. 19).Auch aus § 16 Abs. 1 Satz 2 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ergibt sich im Hinblick auf den Aspekt der familienbezogenen Telearbeit nichts anderes, weil kein entsprechender Antrag auf Telearbeit gestellt wurde und das Bundesgleichstellungsgesetz auf Postnachfolgeunternehmen keine Anwendung findet (BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 11.417 - juris Rn. 18).